Auszüge aus der Satzung der Stiftung Digitale Chancen
(Stand Juni 2010)
Präambel
Anliegen der Stifter ist es, durch geeignete Maßnahmen die Nutzung des Internet - insbesondere in Deutschland - zu fördern und den Ausschluss benachteiligter Bevölkerungsgruppen von der Entwicklung zur Informationsgesellschaft zu verhindern sowie auf die Erhöhung der Medienkompetenz in allen gesellschaftlichen Gruppen hinzuwirken. Die Stiftung ist hervorgegangen aus den Aktivitäten des Netzwerks Digitale Chancen, das von März 2001 bis Januar 2002 als Projekt an der Universität Bremen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Rahmen der Initiative „Internet für Alle“ gefördert wurde.
Initiator des Projektes ist Prof. Dr. Herbert Kubicek, der seit vielen Jahren die gesellschaftlichen Auswirkungen der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien erforscht und bei Vertretern von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft das Interesse für die Durchführung von Maßnahmen zur Überwindung der „digitalen Spaltung“ der Gesellschaft in Deutschland wecken konnte.
Vorbild des Netzwerks Digitale Chancen ist das Digital Divide Network, das in den USA von der renommierten Benton Foundation, Washington, aufgebaut wurde und mit Förderung zahlreicher bedeutender Unternehmen - darunter AOL Time Warner - betrieben wird. Die Unterstützung seitens des Digital Divide Network und der Universität Bremen sowie die großzügige Gewährung von Mitteln des Bundes und des Unternehmens AOL Deutschland bilden die Basis für die Gründung der Stiftung Digitale Chancen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird die Tätigkeit der Stiftung Digitale Chancen unterstützen und die Schirmherrschaft über die Stiftung übernehmen.
§ 1
Name, Rechtsform, Sitz
(1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Digitale Chancen.
(2) Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
§ 2
Zweck der Stiftung
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Bildung im Bereich Mediennutzung und -kompetenz, vor allem im Hinblick auf die Nutzung des Internet, insbesondere in Deutschland.
(3) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) Förderung der Wissenschaft und Forschung:
- Durchführung und finanzielle Förderung wissenschaftlicher Untersuchungen, die Fragen zur sogenannten „digitalen Spaltung“ innerhalb der Bevölkerung hinsichtlich der Nutzung neuer Medien bearbeiten sowie Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme zum Gegenstand haben;
- Durchführung von Kongressen und Workshops, die dazu dienen, einen nationalen und internationalen Austausch über die Probleme der „digitalen Spaltung“ der Bevölkerung zu initiieren und um die Forschungsergebnisse der Allgemeinheit zugänglich zu machen;
- Zeitnahe Präsentation der Forschungsergebnisse auf einer Website im Internet, um diese der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
b) Förderung der Bildung:
- Qualifizierende Weiterbildung von Pädagogen und Sozialarbeitern, damit diese Medienkompetenz an Personen bisher im Internet unterrepräsentierter Bevölkerungs-gruppen vermitteln können (z.B. an benachteiligte Kinder und Jugendliche, Senioren, ausländische Mitbürger u.a.);
- Durchführung von Veranstaltungen, um Vertretern bisher im Internet unterrepräsen-tierter Bevölkerungsgruppen Inhalte zu vermitteln, die geeignet sind, die Internetnutzung und Medienkompetenz zu verbessern;
- Finanzielle Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Programme zur Erhöhung der Internetnutzung und Medienkompetenz für im Internet unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen durchführen;
- Durchführung von Maßnahmen, z. B. Ausschreibung von Wettbewerben, die zum Ziele haben, auf die Bedeutung der Chancen der Internetnutzung und Medienkompetenz in der Öffentlichkeit aufmerksam zu machen.
§ 6
Organe der Stiftung
(1) Organe der Stiftung sind
- der Vorstand
- der Beirat.
§ 8
Rechte und Pflichten des Vorstandes
(1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.
§ 10
Beirat
(1) Der Beirat besteht aus mindestens fünf, höchstens 30 Mitgliedern und soll aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen bestehen, die bereit und in der Lage sind, mit Rat und Tat in besonderer Weise zur Verwirklichung der Ziele der Stiftung beizutragen.
§ 11
Rechte und Pflichten des Beirats
(1) Jedes Beiratsmitglied übernimmt die Verpflichtung, die Ziele der Stiftung aktiv zu unterstützen.
§ 15
Staatsaufsicht
(1) Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht Berlins gemäß den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes (StiftG Bln).
Die vollständige Satzung der Stiftung Digitale Chancen finden Sie zum Dowload hier (PDF, 0.1 MB)